Unsere Mitarbeiterinnen Kay & Zara verwöhnen Sie gerne
und freuen sich, Sie begrüßen zu dürfen
Kay Vivian Kormann
Den Beruf der staatlich anerkannten Kosmetikerin habe ich gewählt, weil mich die Tätigkeit einer Kosmetikerin begeistert und weil Schönheit für mich eine Leidenschaft ist.
Im Vordergrund meiner Arbeit stehen Ihre Wünsche und Ansprüche und Ihr Wohlempfinden, denn ein Besuch in unserem Medical-Beauty-Institut soll für Sie ein Wohlfühl-Erlebnis mit WOW-Effekt sein.
Dieses Bestreben spüren Sie nicht nur in jedem einzelnen Behandlungsschritt, sondern auch in meiner freundlichen, respektvollen und höflichen Umgangsweise.
Ich habe erst dann alles richtig gemacht, wenn ich Sie ein zweites Mal in unserem Institut begrüßen darf.
Spezialgebiet
Individuelle Wellness- und Beauty-Behandlungen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Behandlungen. Mit professioneller Wimpernlaminierung und Wimpernverlängerung mache ich Ihre Wimpern voluminöser und Ihre Augen strahlend.
Zara Arribas
Ich bin eine sehr engagierte Kosmetikerin, die ihren Beruf mit Leidenschaft und Freude ausübt, was meine Kundinnen und Kunden fühlen können.
Bei meinen Behandlungen lasse ich mich von Ihren Wünschen und Ihren Ansprüchen leiten, damit Ihr Besuch in unserem Medical-Beauty-Institut für Sie zu einem Wohlfühl-Moment wird.
Dabei ist die Umsetzung der hohen Standards und Ansprüche unseres Medical-Beauty-Institutes für mich eine Selbstverständlichkeit. Freundlichkeit, Loyalität und die Zufriedenheit meiner Kundinnen und Kunden sind für mich Werte, an denen ich festhalte und die ich lebe.
Das Ziel meiner Behandlungen ist Ihre Zufriedenheit.
Spezialgebiet
Individuelle Wellness- und Beauty-Behandlungen mit Schwerpunkt im Bereich der klassischen Behandlungen.

Die NiSV ist die »Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen«. Diese neue gesetzliche Regelung in Deutschland regelt erstmals und verbindlich den Betrieb bestimmter Anlagen, die nichtionisierende Strahlung aussenden.
In der Verordnung wird festgelegt, dass ein Fachkundenachweis zu erbringen ist. Hiermit wird sichergestellt, dass sich Kosmetikerinnen auch wirklich mit den Geräten auskennen und die Gefahren und Risiken einschätzen können, die sie bei der Schönheits-Behandlung an ihren Kundinnen und Kunden anwenden.
Die Strahlenschutzverordnung NiSV ist damit für das Kosmetikhandwerk ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätssicherung.
Die NiSV ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bundesrat der Eingabe des BMU bezüglich der Fristverlängerung der NiSV-Fristen um ein Jahr durch zugestimmt. Somit ist die Frist zur Erbringung der jeweiligen Fachkunde bis zum 31.12.2022 verlängert worden.
Unsere Mitarbeiterinnen haben alle erforderlichen Fachkunde-Nachweise erbracht und die Prüfungen mit Erfolg abgelegt. Sie dürfen sich bei Ihrer jeweiligen Behandlerin also in absolut sicheren Händen fühlen.


